Spanien

Literaturanalyse: Profil von CReLES in Spanien

Einführung und Hintergrund

In Anerkennung der Vielfalt der Schülerpopulation wurde das Bildungsgesetz 2006 geändert und 2013 ein Erlass zur Verbesserung der Bildungsqualität verabschiedet. Diese Reform kombiniert Qualität und Gerechtigkeit bei der Bereitstellung von Bildung (Europäische Kommission, 16. September 2019). Die Präambel des Gesetzes lautet:

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist die spanische Gesellschaft der Überzeugung, dass die Qualität der Bildung verbessert und allen jungen Menschen der Zugang zu Bildung gewährt werden muss, ohne Ausgrenzung. Es ist daher notwendig, die Vielfalt der Schüler*innen zu berücksichtigen und einen gleichberechtigten Beitrag zu den neuen Herausforderungen und Schwierigkeiten zu leisten, die diese Vielfalt mit sich bringt.

Dieser Gesetzgebung folgend wurden in den meisten autonomen Gemeinschaften multiprofessionelle Bildungsberatungsteams gebildet. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem die Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen, um Schüler*innen unabhängig von wirtschaftlicher, kultureller, religiöser, geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ihre höchste persönliche, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung zu ermöglichen. Diese Teams haben die Macht, Bildungsgerechtigkeit durch spezifische Programme, curriculare oder strukturelle Änderungen und die Koordination von Lehr-/Lernprozessen, im Rahmen der Richtlinien des Bildungsministeriums, zu gewährleisten (Spanish Education System, 2010). Zudem bieten sie bietet allen Mitgliedern der Bildungsgemeinschaft pädagogische Beratung und Orientierung in Bezug auf Bildungsgerechtigkeit an.

Um allen Schüler*innen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen, wird in Spanien großer Wert auf die Förderung der Unterrichtssprache gelegt. Die Kenntnis und der angemessene Gebrauch der spanischen Sprache ist ein Bildungsziel (Article 17. Organic Law, 2013). Ein Charakteristikum des spanischen Bildungssystems ist seine sprachliche Pluralität; Schüler*innen müssen auch die Sprache der jeweiligen regionalen Gemeinschaft, als Unterrichtssprache oder als Ko-Amtssprache, jeweils abhängig von den Gesetzen der autonomen Gemeinschaft, erlernen (Spanish Education System, 2010). Zur Verbesserung der Kenntnisse der Schüler*innen mit Migrationshintergrund in der Unterrichtssprache wurden spezielle Vorbereitungsklassen eingerichtet. Ein Wechsel in reguläre Klassen mit einheimischen Schüler*innen soll ehestmöglich erfolgen (Eurydice, 2019). Darüber hinaus wird größeren Migrationsgemeinschaften, wie etwa marokkanischen oder rumänischen Schüler*innen, Unterricht in ihrer Muttersprache angeboten (Eurydice, 2019).

Da Lehrpersonen eine wichtige Rolle im Kontakt mit Schüler*innen innehaben, misst das Bildungsministerium, über das Institut für Lehrerausbildung und pädagogische Forschung und Innovation (IFIIE), integrativer Bildung, der Vielfalt der Schüler*innen und interkulturelle Erziehung in der Lehrererstausbildung sowie in Fortbildungsprogrammen für Lehrer*innen besondere Bedeutung bei. Die Aus- und Weiterbildungsprogramme wollen die Sensibilität der Lehrkräfte für leistungsbezogene, aber auch sozial-emotionale Bedürfnisse der Schüler*innen ebnen. In Spanien (Autonome Gemeinschaft Katalonien) werden Lehrassistent*innen nicht nur zur Förderung des Leistungsfortschritts der Schüler*innen, sondern auch zur Unterstützung des allgemeinen schulischen Wohlbefindens eingesetzt (Eurydice, 2019).

Die Lehrpläne für Primar- und Sekundarschulen werden gemeinsam von nationalen und regionalen Bildungsbehörden festgelegt. Das nationale Bildungsministerium gibt die wichtigsten Richtlinien des Lehrplans vor, z.B. welche Fächer in jeder Stufe und Klasse unterrichtet werden sollen; die regionalen Bildungsbehörden entwickeln den Lehrplan (spezifische Ziele, Inhalte und Bewertung) für die jeweiligen Gebiete (OECD, 2011). Interkulturelle Bildung wird als fächerübergreifendes Konzept gefördert und ist im Rahmen der Unterrichtsfächer in den Lehrplänen verankert (Eurydice, 2019).

Politische Umsetzung kultursensibler Schulleitung im spanischen Bildungssystem

Spanische Schulleiter*innen spielen eine bedeutende Rolle bei der Verwaltung und Organisation schulischen Lernens sowie bei der Organisation personeller und finanzieller Ressourcen. Sie agieren vorwiegend in beratender Funktion und gelten als „Primus inter Pares“. Die meisten von ihnen sind aufgrund ihrer ethnisch und kulturellen Zugehörigkeit Spanier*innen, wodurch sie die vielfältigen Bedürfnisse von Schüler*innen mit Migrationshintergrund wahrscheinlich als Herausforderung wahrnehmen. Aus diesem Grund organisieren die obersten Bildungsbehörden gezielte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Schulleiter*innen zu Themen wie Schulklima, Engagement für Vielfalt, Integration von Immigrant*innen, Einsatz neuer Technologien und Öffnung der Schulen für die Bildungsgemeinschaft und die breitere Öffentlichkeit (Ministry of Education, 2011). Schulleiter*innen spielen jedoch keine Rolle in der beruflichen Weiterentwicklung der Lehrkräfte, welche durch die regionale Bildungsadministration verwaltet wird.

Alle Schulen der Sekundarstufe haben eine*n Berater*in („Orientador/a“), in der Regel eine*n Psychologen*Psychologin oder eine*n Pädagogen*Pädagogin.

Grundschulen können spezielle, regional agierende Beratungsteams in Anspruch nehmen (z.B. bei Schülerschwierigkeiten, Diversität, Sonderpädagogischem Förderbedarf).